• Hörstörungen

    Die Diagnostik und Therapie von Hörstörungen ist Schwerpunkt unserer Praxen. Hörstörung sind verbreitet und können unterschiedliche Ursachen haben.

    Man unterscheidet die Schallleitungs-Schwerhörigkeit, bei der meist die Strukturen des Mittelohrs (Gehörknöchelchen) betroffen sind; sowie die Schallempfindungs-Schwerhörigkeit, bei der die Hörschnecke (Cochlea) oder der Hörnerv geschädigt sind. Es können aber auch Kombinationen der beiden Formen auftreten, dann spricht man von einer kombinierten Schwerhörigkeit.

    Grundlage der Abklärung sind die Ohrmikroskopie und Hörtests, die das Ton- und Sprachgehör messen, aber auch weitere Tests zur Messung des Mittelohrdrucks (Tympanometrie), der Innenohrrezeptoren (Otoakustische Emissionen), oder die Hirnstamm-Audiometrie, die vom Innenohr und Teilen der Hörbahn produzierte elektrische Aktivitäten messen kann. Die Therapie hängt von der Diagnose ab und kann zum Beispiel in der Versorgung mit Hörgeräten liegen, oder aber auch in einer Operation.

    Was wir für Sie tun können:
    Wir haben sehr viel Erfahrung mit schwerhörigen Patientinnen und Patienten jeglichen Alters. Wir können Sie nach gründlicher Untersuchung ausführlich beraten und im Bedarfsfall eine Hörgeräteverordnung ausstellen. Aber auch sämtliche hörverbessernde Operationen vom Paukenröhrchen bis zur Mittelohroperation bieten wir an.


  • Nase und Nasennebenhöhlen

    Bei Entzündungen der Schleimhäute der Nase treten Schleimhautschwellungen auf, die zu Problemen der Belüftung der Nebenhöhlen führen und den Abfluss des Schleims aus den Nebenhöhlen verhindern. Kopfschmerzen, Reizhusten, eine ständig laufende Nase, Räusperzwang, Riechstörungen, wiederkehrende Infekte und Schleimhautpolypen sind die Folge. Während akute Nasennebenhöhlenentzündungen in der Regel konservativ gut behandelbar sind, bedarf es bei chronischen Entzündungen nicht selten einer Operation mit dem Ziel, eine effektive Belüftung durch Entfernung des entzündlichen Prozesses oder einer Polypenbildung sicherzustellen. Bei Eingriffen an den Nasennebenhöhlen wird mikroskopisch beziehungsweise endoskopisch durch die Nasenlöcher operiert.

    Was wir für Sie tun können:
    Für jeder Therapieplanung ist eine exakte Diagnostik erforderlich, die wir an allen Standorten durchführen. Sollte eine Operation erforderlich sein, kann diese in unserer Belegabteilung im Artemed Krankenhaus in Kempen durchgeführt werden, wo sie von einem langjährig hoch erfahrenen Operateur profitieren und in den Händen eines sehr erfahrenen Teams begeben. Operationen der Nasenscheidewand und der Nasennebenhöhlen werden von der Krankenkasse übernommen.


  • Schnarchen

    Schnarchen wird durch eine Verengung der oberen Atemwege verursacht und ist in der Regel nicht krankhaft, kann jedoch sehr störend empfunden werden. Sollte es jedoch zu Schlafstörungen in Form von nächtlichem Aufwachen, Pulsrasen in der Nacht, Atemnot und nicht erholsamen Schlaf kommen, so kann es sich um ein sogenanntes obstruktives Schlafapnoe Syndrom (OSAS) handeln.  Das OSAS ist eine ernst zu nehmende schlafbezogene Atemstörung zu, bei der es während des Schlafs wiederholt zur Verringerung oder dem kompletten Aussetzen der Atmung kommt. Die maßgeblichen Ursachen des Schnarchens und des OSA sind Behinderungen im Luftwegbereich, wie einer Nasenscheidewandverbiegung, einer Polypenbildung, einem tiefstehenden Gaumensegel, Veränderungen im Kehlkopfbereich oder einem vergrößerten Zungengrund, vor allem aber auch Übergewicht. Die Diagnostik der Atemwege geschieht durch endoskopische Untersuchungen. Falls kein Einfluss auf den Schlafzyklus besteht, ist grundsätzlich keine Therapie erforderlich. Sollte jedoch der Verdacht auf ein OSAS bestehen, ist die weiterführende Abklärung in einem Schlaflabor erforderlich.

    Was wir für Sie tun können:
    Wir bieten die Diagnostik der Atemwege und das Aufdecken von Behinderungen der Luftpassage in unseren Praxen an und leiten bei einem Verdacht auf ein obstruktives Schlafapnoe Syndrom (OSAS) zur weiterführenden Diagnostik an ein Schlaflabor weiter. Zusätzlich kann die Abklärung durch eine Schlafendoskopie erweitert werden, bei der die Atemwege während eines Kurzschlafes mit einer Kamera bewertet werden. In unserer Belegabteilung im Artemed Krankenhaus in Kempen bieten wir Operationen zur Beseitigung von Atemwegsverengungen im Bereich der Nase oder des Gaumensegels an.


  • Hörsturz und Tinnitus

    Ein Hörsturz ist ein meist plötzlicher einseitiger Hörverlust, der wenige Frequenzen, aber auch das ganze Hören beeinträchtigt. Bis heute gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis für die Ursache des Hörsturzes, auffällig oft geben Patientinnen und Patienten jedoch Stress an. Wenn es im Vorfeld zu einem starken Lärmereignis kam, spricht man von einem Explosions- oder Knalltrauma. Ebenso verhält es sich mit Ohrgeräuschen (Tinnitus), deren Ursache ebenfalls unklar ist. Bei der Diagnostik von Hörsturz und Tinnitus werden die verschiedenen Anteile des Ohres und des Hörorgans bis hin zur Hörbahn untersucht. Hierzu zählen neben der Untersuchung die verschiedenen Hörtests, aber gelegentlich auch eine bildgebende Diagnostik in Form der Kernspintomographie (MRT) durch den Radiologen. Ziel ist es, die Differenzialdiagnosen abzuklären, die zu dem Ereignis geführt haben. Hörstürze und Tinnitus sind heutzutage kein Notfall mehr, da es keine wissenschaftlich belegte Akuttherapie gibt. Das haben umfangreiche Studien ebenso belegt, wie die spontane Heilungsrate zwischen 35 und 90 %. Aufgrund der unklaren wissenschaftlichen Datenlage gibt die Leitlinie für Hörsturz zwar Behandlungsvorschläge, gibt aber keinen festen Fahrplan vor. Und so muss ist jeder Fall individuell und muss vor dem Hintergrund von Schweregrad, Risikoprofilen und Nebenwirkungen beurteilt werden.

    Was wir für Sie tun können:
    Bei der Diagnose eines Hörsturzes oder Tinnitus steht in erster Linie die Differenzialdiagnostik zur Abklärung objektivierbarer Ursachen im Vordergrund. Diese Untersuchungen führen wir in allen Praxen durch. Daraufhin wird ein individuell an evtl. vorhandene Grunderkrankungen angepasstes Therapiekonzept entwickelt.


  • Schwindel

    An allen Standorten behandeln wir Patientinnen und Patienten mit Schwindelerkrankungen. Dabei sind die Ursachen für Gleichgewichtsstörungen vielfältig und reichen von Störungen im Innenohr, des Gehirns, der Augen, der Wirbelsäule und des Herzens bis hin zu Medikamenten-Nebenwirkungen. Im Vordergrund unserer HNO Abklärung steht die Störung des Gleichgewichtsorgans im Innenohr. Zu den typischen Ursachen zählt hier der Lagerungsschwindel, bei dem sich kleine Kalkkristalle (Otolithen) im Gleichgewichtsorgan lösen und bei Kopfbewegungen einen Drehschwindel erzeugen, der oft nur Sekunden andauert. Darüber hinaus kann Schwindel durch eine Neuritis Vestibularis ausgelöst werden, die sich durch plötzlich einsetzenden heftigen Drehschwindel mit starker Übelkeit bis hin zum Erbrechen bemerkbar macht. Eine besondere Form des Schwindels ist der Morbus Menieré, eine Erkrankung, die typischerweise mit einem plötzlich auftretenden einseitigen Ohrdruck und gelegentlichem Ohrgeräusch, einer Hörverschlechterung und heftigem Drehschwindel einhergeht. Die Beschwerden treten meist schubweise auf. Als Ursache gilt ein Überdruck der Flüssigkeit im Innenohr.

    Was wir für Sie tun können:
    Die Abklärung von Gleichgewichtsstörungen wird in allen Praxen durchgeführt. Zur Sicherung der Diagnose können wir den Lagerungstest, den Kopf-Impuls-Tests, die kalorische Gleichgewichtsprüfung und die Video- Nystagmographie durchführen und ein individuelles Therapiekonzept erstellen.


  • Hörgeräte

    Hörgeräte sind technische Hilfsmittel, die eine Schwerhörigkeit ausgleichen können. Der Hörverlust wird anhand von Ton- und Sprachhörtests ermittelt. Für eine Erstversorgung mit Hörgeräten zu Lasten des Versicherungsträgers sind Grenzwerte definiert. Das Anpassen des Hörgerätes geschieht durch eine Akustikerin oder einen Akustiker in einem Hörgerätegeschäft, das auch für die technische Nachsorge der Hörgeräte verantwortlich ist. Die Krankenkasse übernimmt ein digitales Hörgerät mit mindestens vier Kanälen, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mit mindestens drei Hörprogrammen und Mehrmikrofontechnik, ebenso die Beratung, Auswahl und Anpassung des Hörgeräts, die Pflege, Nachbetreuung und anteilig Reparaturen für sechs Jahre. Eine Folgeverordnung zu Lasten der Krankenkasse wird in der Regel gestattet, wenn sich die Hörleistung im Vergleich zur Erstverordnung erheblich verschlechtert hat, eine Reparatur nicht mehr möglich ist, oder ein Gerät verloren gegangen ist.

    Was wir für Sie tun können:
    In allen Praxen behandeln wir Patientinnen und Patienten mit Schwerhörigkeiten und beraten Sie gerne ausführlich und können im Bedarfsfall eine Hörgeräteverordnung ausstellen.


  • DVT Diagnostik

    Die Digitale Volumentomographie (DVT) ist ein Röntgenverfahren, ähnlich einer CT-Untersuchung, jedoch mit einer deutlich geringeren Strahlenbelastung. DVT-Aufnahmen stellen die knöchernen Strukturen des Gesichtsschädels, der Nasennebenhöhlen und der Felsenbeine höchstauflösend und dreidimensional dar und bilden so eine wertvolle Grundlage in der Diagnostik und bei Therapie- Entscheidungen. Die Untersuchung dauert ca. 20 Sekunden und findet im Stehen, oder im Sitzen statt, aber nicht in einer „engen Röhre“. DVT-Untersuchungen werden am Standort in Kempen angeboten und werden gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden, da diese Leistung nicht zu Lasten der GKV (Gesetzlichen Krankkasse) abrechenbar ist.